Was ist Diskriminierung? - Annäherung an ein Phänomen

25.07.2009

Der folgende Beitrag soll keine theoretische Herleitung der Definition von Diskriminierung, sondern vielmehr eine Annäherung an ein soziales Phänomen darstellen. Zudem hat der Artikel nicht den Anspruch einer detaillierten Analyse des Phänomens Diskriminierung, vielmehr soll er aus verschiedenen Perspektiven skizzieren, was Diskriminierung ist.

Das soziale Phänomen der Diskriminierung ist nicht ausschließlich am Rand der Gesellschaft zu verorten, wie es überwiegend in den Medien kommuniziert wird, sondern taucht vor allem in der Mitte der Gesellschaft auf. Diese Tatsache wird jedoch im Mainstreamdiskurs verschwiegen, dort wird rassistische Diskriminierung überwiegend als ein Nazi-Problem thematisiert.

Hingegen ist Diskriminierung in unterschiedlicher Form in verschiedenen Lebensbereichen vorzufinden. Es ist ein alltägliches Phänomen, das unter anderem im sozialen Umfeld wie z.B. der Nachbarschaft, in Institutionen wie z.B. Schule und auf dem Arbeitsmarkt erlebt wird. Genauso sind in den Medien Diskriminierungen vorzufinden u.a. in Form von diskriminierender Berichterstattung. Über die Medien werden Stigmatisierungen [1], stereotype Denkweisen und Vorurteile transportiert. Die mediale Vermittlung von Stereotypen wie z.B. „kriminelle Ausländer“ bedient stereotype Denkweisen, verfestigt diese und baut sie aus.

Allgemein werden unter dem Begriff Diskriminierung Handlungen und Strukturen zusammengefasst, die Menschen aufgrund von tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen benachteiligen. Dabei treten Benachteiligungen in vielfältigen Erscheinungsformen auf – als diskriminierende Witze, offene Beleidigungen, Mobbing, sexuelle Belästigung, als Verweigerung von Dienstleistungen oder Verträgen. Diskriminierung kann jeden Menschen treffen. Für viele Betroffene ist es jedoch nicht selbstverständlich, Benachteiligung als Diskriminierung zu bezeichnen und offen zu legen.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bedeutet Diskriminierung, dass eine Person aufgrund von rassistischen Zuschreibungen oder ethnischer Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität „in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt“. Ein Beispiel für eine solche unmittelbare Diskriminierung ist eine Stellenanzeige, die Menschen ab einem bestimmten Lebensalter ausschließt. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aufgrund der genannten Diskriminierungsmerkmale zu verhindern oder zu beseitigen.

Ungleichbehandlung

Wie werden diskriminierende Handlungen und Strukturen von Mitgliedern stigmatisierter Gruppen in unserer Gesellschaft erlebt? Von Diskriminierung Betroffene erfahren Ungleichbehandlungen in unterschiedlicher Form in verschiedenen sozialen Bereichen. Diskriminierte stoßen u.a. auf Hindernisse beim Zugang zu Ausbildungsplätzen und Wohnraum oder beim Zutritt zu Diskotheken. Solche und andere diskriminierende Handlungen und Strukturen sind ausgrenzend und unterbinden eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Darüber hinaus erleben Betroffene Diskriminierung im persönlichen Umgang, indem sie aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit beschimpft, zurückgewiesen oder körperlich angegriffen werden. Diskriminierungen werden von den Betroffenen als illegitim und ungerecht wahrgenommen.

Das Ziel der Antidiskriminierungsarbeit ist die Bildung eines größeren gesellschaftlichen Bewusstseins für die Belange und die Rechte von ausgegrenzten und diskriminierten Menschen. Unter Anderem soll das Bewusstsein der Gesellschaft für den sozialen Missstand der systematischen Diskriminierung und Ausgrenzung von Mitgliedern stigmatisierter Gruppen geschärft werden. Ein weiteres Ziel ist die Sensibilisierung der Gesellschaft für einen diskriminierungsfreien Umgang miteinander.

Selbstdarstellung des ADB

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. (ADB) arbeitet seit 2005 als zentrale Anlaufstelle im Freistaat Sachsen für alle Fragen zu Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft/rassistischen Zuschreibung, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung. Wir verfolgen damit den horizontalen Ansatz, der auch den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zugrunde liegt. Das Antidiskriminierungsbüro ist in den neuen Bundesländern die einzige Anlaufstelle für alle genannten Diskriminierungstatbestände. Wir wollen damit ein Signal setzen, dass Diskriminierung als solche wahr- und ernst genommen wird und nicht nur ein Problem gesellschaftlicher Minderheiten ist.

KONTAKT

Antidiskriminierungsbüro e.V.
Kochstraße 14 / 04275 Leipzig
Telefon: 0341/3039492
info@adb-sachsen.de
www.adb-sachsen.de

Unsere Arbeit umfasst drei wesentliche Tätigkeitsfelder: Einzelfallberatung, Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit und politische Lobby- und Netzwerkarbeit. Das Antidiskriminierungsbüro bietet qualifizierte Antidiskriminierungsberatung an, die auf Diskriminierung spezialisiert und unabhängig ist. Das Beratungsangebot richtet sich an Betroffene, die wegen ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Mitgliedschaft zu einer stigmatisierten Gruppe diskriminiert werden. Weiterhin bietet das Antidiskriminierungsbüro Seminare und Schulungen an, wobei die Zielgruppe die Mehrheitsgesellschaft ist. Potenziell Diskriminierende sollen in Hinblick auf Diskriminierung sensibilisiert werden, um präventiv gegen Diskriminierung vorzugehen. Das dritte Tätigkeitsfeld umfasst u.a. die Vernetzung bzw. Kooperation mit verschiedenen staatlichen und unabhängigen Einrichtungen, Beratungsstellen und Initiativen auf Lokal-, Regional- und Bundesebene. Diese Vernetzungsarbeit ist wichtig, um die Antidiskriminierungsarbeit auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen: Antidiskriminierung muss zur gesellschaftlichen Querschnittsaufgabe werden! Wir versuchen deshalb, bei unserer Informationsarbeit immer eine breite Öffentlichkeit anzusprechen.Vor diesem Hintergrund organisieren wir Tagungen, Filmreihen und Diskussionsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Antidiskriminierungsinitiativen, nehmen an Podiumsdiskussionen und politischen Anhörungen teil und erarbeiten Gutachten und Stellungnahmen zu rechtlichen und politischen Themen.

Ziel und Motivation unserer Arbeit ist es, Diskriminierung präventiv entgegenzutreten und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft zu fördern. Wir setzen uns aktiv für den Abbau von Vorurteilen, diskriminierendem Verhalten und diskriminierenden Strukturen in unserer Gesellschaft ein und sensibilisieren bzw. informieren eine breite Öffentlichkeit über Diskriminierung. Wir wollen Betroffene von Diskriminierung effektiv unterstützen, sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte begleiten und sie stärken, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Wir möchten bestehende Unterstützungssysteme besser bekannt machen und Menschen ermutigen, auch Alltagsdiskriminierungen nicht hinzunehmen.

Zuletzt aktualisiert am 05.10.2009