

31.
In sieben Fällen hat die Polizeidirektion Leipzig in ihren Pressemitteilungen im Monat Oktober die Richtlinien für einen nicht-diskriminierenden Sprachgebrauch missachtet.
Die in den Pressemitteilungen aufgeführten Taten stehen in keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit der Herkunft der Tatverdächtigen. Erst recht gilt dies für den rechtlichen Aufenthaltsstatus mutmaßlicher Täter.
Das Problematische daran: Die nicht-sachgerechte Verknüpfung von Kriminalität mit der zugeschriebenen nicht-deutschen Herkunft fördert und festigt bestehende rassistische Vorurteile in der Bevölkerung über "Ausländer". Der Pressekodex des Deutschen Presserates verlangt daher: "In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte." (Richtlinie 12.1 des Pressekodex)
* PM der PD Leipzig vom 05.10.2011 ("Ukash-Betrug")
* PM der PD Leipzig vom 06.10.2011 ("Mit „A“ hinein, mit „DD“ hinaus")
* PM der PD Leipzig vom 20.10.2011 ("Rotz frech!")
* PM der PD Leipzig vom 21.10.2011 ("Laubeneinbrecher gestellt")
* PM der PD Leipzig vom 25.10.2011 ("Gegen Lichtmast und Leitpfosten gekracht")
* PM der PD Leipzig vom 26.10.2011 ("Pizzaboten überfallen")
* PM der PD Leipzig vom 27.10.2011 ("Kriminalitätsgeschehen - Ladendieb schlug mehrmals zu")