

7.
April
2015
DienstagAm 07. April 2015 ruft eine Person in Leipzig in der Öffentlichkeit "Heil Hitler". Dafür wird sie vor Gericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten festgesetzt. Weitere berücksichtigte Straftaten (Beleidigung, Bedrohung) ohne politischen Hintergrund führen zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten.