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Ein Unbekannter hat das antisemitische "U-Bahnlied" in der Öffentlichkeit gesungen. In den Gesang wird sich positiv auf die Vernichtung von Jüdinnen und Juden und andere durch die Nazis verfolgte Gruppen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz bezogen.
Im U-Bahnlied, das besonders unter selbsternannten Fußball-Fans beliebt ist, wird eine U-Bahn vom Wohnort der Sänger_innen - in diesem Fall wohl Leipzig - bis nach Auschwitz in das dortige Konzentrations- und Vernichtungslager der Nazis gebaut. Durch den Bau der U-Bahn bis nach Auschwitz wird symbolisch ausgedrückt, dass Deportationen von als gegnerisch- oder feindlich-wahrgenommenen Gruppen möglich sein sollen und erwünscht sind.
Als gegnerisch- oder feindlich-wahrgenommene Gruppen können unter anderem gegnerische Fußballfans oder politischer Gegner_innen genannt werden. Gegen Jüdinnen und Juden richtet sich das Lied, aufgrund des antisemitischen Motivs sowie der expliziten Vernichtungsdrohung, dagegen immer.
Kleine Anfrage "Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich ,'Politisch
motivierte Kriminalität - rechts' im Monat Januar 2016" von Kerstin Köditz