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Eine unbekannte Person hat in Leipzig das sogenannte "U-Bahnlied" gesungen. In dem Gesang wird sich positiv auf die Vernichtung von Jüdinnen und Juden und anderer durch die Nazis verfolgten Gruppen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz bezogen.
Im U-Bahnlied, das besonders unter selbsternannten Fußball-Fans beliebt ist, wird eine U-Bahn vom Wohnort der Sänger_innen - in diesem Fall Leipzig - bis nach Auschwitz in das dortige Konzentrations- und Vernichtungslager der Nazis gebaut. Durch den Bau der U-Bahn bis nach Auschwitz wird symbolisch ausgedrückt, dass Deportationen von als gegnerisch- oder feindlich-wahrgenommenen (Fan-)Gruppen möglich sein sollen und erwünscht sind.
Als gegnerisch- oder feindlich-wahrgenommene Gruppen können unter anderem gegnerische Fußballfans oder politischer Gegner_innen genannt werden. Gegen Jüdinnen und Juden richtet sich das Lied, aufgrund des antisemitischen Motivs sowie der expliziten Vernichtungsdrohung, dagegen immer.
Kleine Anfrage "Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich 'Politisch motivierte Kriminalität - rechts' im Monat März 2016" von Kerstin Köditz (S. 9)