21.
Ein Erwachsener leugnet auf Facebook den Holocaust. Dafür wird er – zusammen mit der Beleidigung und Bedrohung des Leipziger Oberbürgermeisters im März 2020 [1] – wegen Volksverhetzung in Tatmehrheit mit öffentlicher Aufforderung zu Straftaten in Tateinheit mit Verleumdung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen verurteilt. Beim Strafmaß wird das politische Motiv strafverschärfend berücksichtigt.