9.
Laut der Richtlinie 12.1 des Pressekodex des Presserates, der eine diskriminierungsfreie Berichterstattung bei Straftaten einfordert, darf "niemand (...) wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden." Gemäß der Vorgabe darf "in der Berichterstattung über Straftaten [nur dann] die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten (...) erwä » weiterlesen