In einem privaten Chat wird von einer Handynummer die Nachricht "Heil Hitler" versendet. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft Leipzig entscheidet, dass das Verfahren nicht genug Anlass bietet zur Erhebung einer Anklage. (nach §170 StPO) » weiterlesen