Dienstag, 23. August 2011
Ein Mann wurde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen verurteilt. Er trug am 23. August ein auf den rechten Unterarm tätowiertes Hakenkreuz, dass für die Öffentlichkeit sichtbar war.
