Am Freitag, den 12. März sprach der Vorsitzende Richter Jens Kaden das Urteil in einem außergewöhnlichen Verfahren. Nach sechs Prozesstagen befand er Philipp Sch., einem ausgebildeten Soldaten des Kommando Spezialkräfte (KSK) für schuldig, gegen das Waffen-, Sprengstoff und Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Kaden verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen mit Verweis auf das Geständnis des Angeklagten für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. » weiterlesen