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In sechs Fällen hat die Polizeidirektion Leipzig in ihren Pressemitteilungen im Monat Dezember die Richtlinien für einen nicht-diskriminierenden Sprachgebrauch missachtet. So beschreibt die Polizei in einem Fall den Versuch eines Autodiebstahls in Gohlis, bei dem der Beschuldigte beobachtet und festgenommen wurde. Die Staatsangehörigkeit des vermeintlichen Täters wird dabei in Zusammenhang mit seiner wiederholten Straffälligkeit genannt.
Die in den Pressemitteilungen aufgeführten Taten stehen in keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit der Herkunft der Tatverdächtigen. Erst recht gilt dies für den rechtlichen Aufenthaltsstatus mutmaßlicher Täter.
Das Problematische daran: Die nicht-sachgerechte Verknüpfung von Kriminalität mit der zugeschriebenen nicht-deutschen Herkunft fördert und festigt bestehende rassistische Vorurteile in der Bevölkerung über "Ausländer". Der Pressekodex des Deutschen Presserates verlangt daher: "In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte." (Richtlinie 12.1 des Pressekodex)
* PM der PD Leipzig vom 05.12.2011 ("Kriminalitätsgeschehen - Beim Autoklau erwischt")
* PM der PD Leipzig vom 09.12.2011 ("Auto geklaut, Unfall verursacht")
* PM der PD Leipzig vom 16.12.2011 ("Weihnachten hinter Gittern - Fall 1")
* PM der PD Leipzig vom 19.12.2011 ("Autoknacker mit Beute festgenommen")
* PM der PD Leipzig vom 29.12.2011 ("Parfümdieb geschnappt" und "Lederjacken im Visier")